Perfide Masche mit falschem Hinweis auf Fahrzeugschaden
Am frühen Dienstagmorgen, dem 5. August 2025, gegen 04:10 Uhr wurde ein 37-jähriger Kraftfahrer Opfer eines versuchten Raubüberfalls auf der A 57 in Fahrtrichtung Köln. Der Mann bemerkte kurz vor der Raststätte Morgensternsheide einen dunklen Mercedes-Transporter mit Bonner Kennzeichen neben sich und folgte einer Einladung, „an seinem Trailer“ nach einem vermeintlichen Schaden zu schauen – ein perfider Köder, der fatale Folgen haben konnte.
Der Ablauf der Tat
Lockvogel-Manöver
Der Beifahrer des Transporters wies den Lkw-Fahrer durch Gesten an, das Heck seines Aufliegers zu prüfen. Beide Fahrzeuge verließen die Autobahn an der Anschlussstelle Büttgen und hielten am rechten Fahrstreifen an.
Gewaltsamer Angriff
Während der 37-Jährige seinen Trailer inspizierte, attackierte ihn der Beifahrer unvermittelt mit Tritten. Zeitgleich versuchte eine zweite Person, ins Führerhaus des Sattelzugs einzudringen.
Widerstand und Flucht
Der Lkw-Fahrer wehrte sich, indem er den Eindringling am Bein packte. Bei der Rangelei führte der Beifahrer eine Stichbewegung mit einem Messer aus, traf aber offenbar unbeabsichtigt seinen Partner, da der Angegriffene rechtzeitig auswich. Anschließend flohen die Täter über die Rheydter Straße in Richtung Büttgen. Fahndungsmaßnahmen blieben bislang erfolglos, es gab leichte Verletzungen beim 37-Jährigen, eine Versorgung vor Ort war jedoch nicht nötig
Täterbeschreibung
Solange der Fahrer seine Fahrtüchtigkeit nicht wiedererlangte, durften Polizei und Gesetz ihm das Lenken verbieten. Für die logistische Kette bedeutete das: Der Arbeitgeber musste den Lkw umorganisieren oder abholen lassen. In diesem Fall gestaltete sich die Bergung des 40-Tonners zur Chefsache – erst als der Unternehmer eine Abschlepp- oder Übernahmemöglichkeit organisierte, konnte der Betrieb wieder anlaufen.
Lehren für Berufskraftfahrer
Absolute Abstinenz: Berufskraftfahrer haben in Deutschland 0,0 ‰ – schon kleinste Mengen können zu schweren Konsequenzen führen.
Frühzeitige Kommunikation: Meldet der eigene Körper den ersten Alkoholrest an, ist es Pflicht, Arbeitgeber und Disponent direkt zu informieren.
Selbstkontrolle: Ein privates Atemalkoholgerät im Cockpit kann helfen, kritische Werte schon vor der Fahrt zu erkennen.

Fazit:
Dieser Vorfall zeigt eindrücklich, wie schnell einmaliger Alkoholgenuss nicht nur die eigene Fahrtüchtigkeit, sondern gleich den gesamten Logistikablauf lahmlegen kann. Disziplin, Transparenz und verlässliche Abläufe bei Ruhezeiten sind unerlässlich, um Sicherheit im Straßenverkehr und Geschäftskontinuität zu gewährleisten.
Quelle: https://www.news894.de/artikel/unbekannte-versuchen-erfolglos-kraftfahrer-zu-berauben-2401484.html