Fragen & Antworten zum Thema Berufskraftfahrer

Um Ihnen einen Überblick über die gesamte Aus- & Weiterbildung für Busfahrer und Lkw-Fahrer sowie andere Berufskraftfahrer zu geben, haben wir Ihnen im Folgenden die Antworten zu den häufigsten Fragen zusammengestellt.

Die Weiterbildung Module 95 kann man auch einzeln absolvieren. Die Kosten für ein Modul sind von Weiterbildungsstätte unterschiedlich und liegt meistens zwischen 70 - 90 € pro Modul. Wir bieten für unsere Kunden 5 € Rabatt, wenn man den Kurs online reserviert. 

Wer ist zuständig für die Klärung von Registerfragen?
Gemäß § 13 BKrFQG führt das KBA das BOR.
Damit ist das KBA zuständig für die Klärung von Verfahrensfragen.
Das Projektteam steht Ihnen unter BQR@kba.de gerne zur Verfügung.

Alle notwendigen Informationen findet ihr auf www.kba.de

Abkürzung:

Bedeutung:

BKrFQG

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

BOR

Berufskraftfahrerqualifikationsregister

KBA

Kraftfahrt-Bundesamt

FQN

Fahrerqualifikationsnachweis

95

Schlüsselzahl BKF

Im Ladungssicherungsseminar erwerben Berufskraftfahrer alle erforderlichen Kenntnisse für eine konkrete und ordentliche Ladungssicherung. Schließlich ist ein Fahrer immer für die ordnungsgemäße Beladung und Sicherung seiner Fracht verantwortlich. Darüber hinaus wird er im Güterverkehr immer wieder vor Aufgaben im Bereich der Ladungssicherung gestellt und muss sofort gewissenhaft handeln können.

Die Fahrer in der Aus- & Weiterbildung für Lkw-Fahrer erhalten sowohl theoretische als auch praktische Einblicke in die rechtsverbindlichen Vorschriften. Außerdem werden sie unter realen Bedingungen eine komplette Ladungssicherung am Lkw durchführen. Dabei wird das Seminar auf die branchenspezifische Ware sowie auf die internen Prozesse und Aufgabengebiete Ihres Unternehmens ausgerichtet und dafür die neuesten Erkenntnisse der aktuellen Rechtslage, Richtlinien und Normen praxisnah vermittelt. Somit stellen wir sicher, dass Ihre Fahrer mit den branchenspezifischen Waren und den Sicherungsmitteln arbeiten können, welche ihnen täglich zur Verfügung stehen. Wir passen die Seminarinhalte der Aus- und Weiterbildung für Lkw-Fahrer gerne an Ihre Gegebenheiten und internen Arbeitsanweisungen an.

Im Rangierperfektionstraining lernen Berufskraftfahrer mit einem Lastkraftwagen sicher zu rangieren. Dabei werden sie auf eine harte Probe gestellt, während sie lernen, wie sie die kniffligsten Herausforderungen mit ihrem Fahrzeug meistern, ohne dass Material oder Personen geschädigt werden.

Möchte ein Fahrer mit seinem Lkw wirklich richtig umgehen können, so muss er die Maße des Lastkraftwagens richtig einschätzen können. Nur so kann er Ziele punktgenau und sicher ansteuern. Berufskraftfahrer werden nicht umsonst sehr oft als sogenannte Straßenkünstler bezeichnet, da sie mit ihren großen Fahrzeugen um die engsten Kurven und in die noch so kleinen Einfahrten kommen.

Allerdings erfordert es nicht nur den Führerschein, sondern auch eine gewissen Perfektion, um mit einem langen Lastzug unfallfrei unterwegs zu sein.

Im Transportgewerbe sind die Mitarbeiter häufig auf sich allein gestellt. Erst recht, wenn sie allein unterwegs sind. Doch auch die längste Tour ist auch einmal zu Ende und dann muss das Fahrzeug rückwärts an die Rampe gefahren werden. Oder der Fahrer muss das Fahrzeug wenden, während ihm nur sehr wenig Platz zur Verfügung steht. Genau für diese Situationen ist unser Perfektionstraining innerhalb unserer InHouse Schulung für Berufskraftfahrer gedacht.

Unser Training beinhaltet auch einen theoretischen Teil, da der internationale Verkehr neben gewissenhaften Fahrfähigkeiten auch Kenntnisse rund um den Transport benötigt. Somit vermittelt unser Rangierperfektionstraining Ihren Mitarbeitern ein umfangreiches Fachwissen für ihre tägliche Arbeit.

Ladekräne für Lastkraftwagen sind unentbehrliche Helfer beim Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen. Werden sie nicht korrekt bedient, besteht eine hohe Unfallgefahr. Deshalb ist eine Aus- & Weiterbildung für Lkw-Fahrer in diesem Bereich so außerordentlich wichtig.

Der Begriff "Lkw-Kran" ist laut Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 (BGV D6) klar definiert. Die Vorschrift legt Lkw-Ladekräne mit folgenden Eigenschaften fest:

- Lastmoment nicht höher als 30 mt
- Überwiegend zum Be- und Entladen der eigenen Ladefläche des Lkws bestimmt
- Auslegerlänge nicht länger als 15 m

Erst durch den Einsatz von Lkw-Ladekränen gestaltet sich die Logistik und der Transport wirtschaftlich, effektiv und personalschonend.

Für Lkw-Ladekräne benötigen Berufskraftfahrer einen gültigen Befähigungsnachweis, den sogenannten Ladekranschein. Mit unserer InHouse Schulung für Berufskraftfahrer erhalten die Lkw-Fahrer Ihres Unternehmens das nötige Know-how, um sofort in diesem Bereich arbeiten zu können. Nach Festlegung der Berufsgenossenschaft beinhaltet die Schulung sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung.

Das Containerperfektionstraining ist ein Teil der InHouse Schulung für Berufskraftfahrer, in dem die Fahrer lernen, wie sie große Abroll- und Absetzcontainer mit ihrem Lastkraftwagen sicher aufnehmen.

Während des Aufnehmens der Container ist es besonders wichtig, die Container über einen Haken am Lkw so zu steuern, dass sie richtig auf den Schienen laufen und so abgesetzt werden, dass sie keinen Schaden anrichten können. Ebenso wichtig ist es, dass die Fahrer die Nerven behalten, während sie im täglichen Straßenverkehr mit Containern arbeiten. Die Container nehmen schließlich viel Platz auf der Fahrbahn ein. Wer das Containerperfektionstraining einmal absolviert hat, der kann millimetergenau arbeiten.

Beim Perfektionstraining "Ökonomisches Fahren" lernen die Teilnehmer, wie sie mit ihrer Fahrweise zum umweltbewussten, materialschonenden und wirtschaftlichen Umgang ihres Fahrzeugs beitragen. Ziel dieses Seminars ist es, Kosten einzusparen, um den Lohn steigern zu können. Viele Unternehmen bevorzugen Fahrer mit kostensenkenden Qualifikationen und zahlen ihnen Prämien für ihre kosteneffiziente Arbeit.

Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang eine ganzheitliche Betrachtungsweise, denn Reparaturkosten, Wartungs- und Verschleißkosten sowie Schäden sind wichtige Faktoren mit Einfluss auf das Betriebsergebnis. Deshalb lernen die teilnehmenden Berufskraftfahrer einzelne Faktoren, wie zum Beispiel Fahrwiderstände, und die Zusammenhänge einzelner Parameter, wie beispielsweise Motorkennlinien, kennen und erfahren außerdem, wie sie darauf Einfluss nehmen können.

Die 5-Module Fortbildung der InHouse Schulung für Berufskraftfahrer beinhaltet 5 einzelne Weiterbildungsmodule mit insgesamt 35 Stunden mit je 60 min Unterrichtszeit:

Modul 1 - Eco-Training
Modul 2 - Sozialvorschriften für den Güterverkehr
Modul 3 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4 - Schaltstelle Fahrer: Imageträger, Dienstleister, Profi
Modul 5 - Ladungssicherung

Nach dem BKrFQG sind Lkw- und Busfahrer dazu verpflichtet, sich alle 5 Jahre fortzubilden. Im Allgemeinen betrifft das alle Berufskraftfahrer von Fahrzeugen der folgenden Fahrzeugklassen: C1, C1/E, C, C/E, D1, D1/E, D, D/E. Da die Regelung europaweit gilt, ist sie für alle Berufskraftfahrer innerhalb Deutschlands bindend.

Für die 5-Module Fortbildung für Berufskraftfahrer besteht Anwesenheitspflicht.

Für jedes absolvierte Modul erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

Das Perfektionstraining "LKW-Handling" beinhaltet neben Fahrpraxis eine Gefahrenschulung und ein Sicherheitstraining, sodass Ihre Fahrer den richtigen Umgang mit dem Lkw erlernen und gut für den Alltag im Straßenverkehr gewappnet sind.

Für Lkw-Fahrer, die ihren Lkw-Führerschein erworben haben, ist es sehr sinnvoll, das Perfektionstraining "LKW-Handling" zu absolvieren, damit ihnen der Einstieg in die Arbeitswelt einfacher gelingt. Das Training ist modular aufgebaut, eng mit Unternehmen der Logistikbranche abgestimmt und genau für die aktuellen Anforderungen für Berufskraftfahrer auf dem Arbeitsmarkt zugeschnitten.

Der Gabelstaplerschein (Flurfördermittelschein)

Da Gabelstapler und andere Flurfördermittel spezielle Anforderungen an den Fahrer stellen, dürfen sie nur von ausgebildeten und geeigneten Mitarbeitern bedient werden. Wenn Ihre Fahrer diese Ausbildung absolviert haben, können sie selbstständig ihren Lastkraftwagen mit einem Gabelstapler be- und entladen, ohne einen weiteren Mitarbeiter hinzuziehen zu müssen. Darüber hinaus sind Ihre Berufskraftfahrer mit einem Flurfördermittelschein in der Lage, flexibel zu reagieren, wenn es notwendig ist und können auch im Lager tätig werden. Die Ausbildung wird mit einer kurzen Prüfung abgeschlossen. Anschließend wird der Gabelstaplerschein ausgehändigt.

Wenn Berufskraftfahrer einen entsprechenden Führerschein bereits vor einem bestimmten Stichtag besaßen, müssen sie keine Grundqualifikation erwerben.

Folgende Fahrer können von der Besitzstandregelung Gebrauch machen:

- Lkw-Fahrer mit einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE (oder einer gleichwertigen Klasse), wenn sie ihren Führerschein vor dem 10. September 2009 erhalten haben.

- Busfahrer mit einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE (oder einer gleichwertigen Klasse), wenn sie ihren Führerschein vor dem 10. September 2008 bekommen haben.

Die Besitzstandregelung gilt jedoch seit der Änderung des BKrFQG im Mai 2011 auch für Lkw- und Busfahrer, die vor dem 10. September 2008 (für D-Klassen) und vor dem 10. September 2009 (für C-Klassen) eine entsprechende Fahrerlaubnis besaßen, sie aber aufgrund von Entzug, Verzicht oder Ablauf verloren haben. Das bedeutet, diese Fahrer sind seit Mai 2011 mit den Fahrern gleichgestellt, die ihre gültige Fahrerlaubnis ununterbrochen besessen haben.

Nach dem BKrFQG müssen Berufskraftfahrer seit dem 9. September 2014 für das Führen eines Lkws für gewerbliche Zwecke die Grundqualifikation und eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Das ist geltendes EU-Recht.

Die Regelung gilt ebenso für Busfahrer für das gewerbliche Fahren eines Busses und ist seit dem 9. September 2013 nachzuweisen.

Der Nachweis für die Weiterbildung ist die Schlüsselnummer 95, die von der jeweilig zuständigen Behörde im Führerschein eingetragen wird. Berufskraftfahrer müssen ihre Weiterbildung alle 5 Jahre auffrischen.

Konkret bedeutet das:

Berufskraftfahrer mit Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE und Erwerb ihrer Fahrerlaubnis im Personenverkehr nach dem 10. September 2008 sowie Fahrer mit Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE mit Erwerb des Führerscheins im Güterkraftverkehr nach dem 10. September 2009 und einem Zugfahrzeug mit 3,5 t zulässiger Gesamtmasse fallen nach § 1 BKrFQG und § 5 BKrFQG unter den Nachweis der Grundqualifikation.

Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE beziehungsweise C1, C1E, C oder CE vor dem 10. September 2008 beziehungsweise vor dem 10. September 2009 erworben haben, sind nach § 3 BKrFQG nicht verpflichtet, die Grundqualifikation nachzuweisen. Nach § 5 BKrFQG haben sie jedoch die Pflicht einer Weiterbildung, die alle 5 Jahre wiederholt werden muss. Der Umfang der Weiterbildung muss 35 Stunden zu je 60 min betragen.

Wenn du privat mit einem Lkw oder Bus fährst, ist das nicht weiter wild. Solltest du aber im Güterkraft- oder Personenverkehr ein gewerblichen Interesse verfolgen und das ohne absolvierte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung. So kann ein Bußgeld nach (§9 BKrFQG) in Höhe von bis zu 5000 € verhängt werden.