Aktuelles BKFBerufskraftfahrer
Seitdem am 02. Dezember. 2020 das Berufskraftfahrerqualifikationsregister in Kraft getreten ist und kurz danach die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung am 17. Dezember 2020 veröffentlicht wurde, der das Recht von 2003 (Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie) durchsetzt, sind wieder ein paar Änderungen dazu gekommen.
Hier die neusten Änderungen:
- Es gab eine sprachliche Überarbeitung bei den Ausnahmetatbeständen. Diese legen fest, wann ein Fahrer/Fahrerin nicht in die Pflicht genommen werden können, zu absolvieren einer Grundqualifikation oder Weiterbildung.
- Seit dem 23. Mai 2021 wurden bundesweit die Fahrerqualifizierungsnachweise ausgestellt. Dieser dient zum Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst somit die Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Mit dem neuen Führerscheinqualifizierungsnachweis können jetzt auch ausländische Fahrer den Eintrag vornehmen. Das schöne ist, der Fahrerqualifikationsnachweis kann direkt zu dem Fahren oder Fahrerin zugestellt werden und muss nicht in einer Behörde abgeholt werden.
- Seit dem 23. Mai 2021 hat das Berufskraftfahrerqualifikationsregister ihren Betrieb aufgenommen und seit dem 25. Oktober werden hier die Qualifikationsmaßnahmen von den Fahrerinnen – Fahrern erfasst. Wir gehen die ersten Schritte gegen Papierbescheinigungen an und bringen die Digitalisierung in Deutschland vor ran.
- Mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister werden auch die Abläufe von Ausbildungsstätten überwacht. Die Berufskraftfahrerausbildungsstätten sollen künftig die Daten digital an das KBA zur Speicherung übermittelt werden.
- Künftig können Fahrer/ Fahrerinnen ihre abgeschlossenen Ausbildungen anrechnen lassen und somit der Unterrichtumfang reduzieren.
- Die Lerninhalte wurden aktualisiert und sind nicht mehr abschließend aufgelistet. Dadurch will man flexibler auf technische Neuerungen im Rahmen des Unterrichts reagieren.