Berufskraftfahrer verliert Job und bekommt Sperrzeit
Ein angestellter Berufskraftfahrer verlor nicht nur seinen Führerschein aufgrund von zu vielen Punkten in Flensburg, sondern auch seinen Arbeitsplatz. Die Agentur für Arbeit verhängte daraufhin eine Sperrzeit für das ALG, da er grob fahrlässig gehandelt habe. Doch der Fahrer fühlte sich im Unrecht und war überzeugt, dass ihm ein Punkt bereits erlassen worden sei.
Grobe Fahrlässigkeit führt zur Sperrzeit
Der Berufskraftfahrer wurde bereits zuvor vom Kraftfahrtbundesamt wegen seiner Verkehrsverstöße ermahnt und verwarnt. Dennoch setzte er sein rücksichtsloses Verhalten fort, was letztendlich zum Verlust seiner Fahrerlaubnis und damit auch seiner Arbeit führte. Er argumentierte, dass er von einer sogenannten Überliegefrist ausgegangen sei und ein Punkt bereits verfallen sein sollte. Doch das Landessozialgericht erklärte, dass der erste Punkt zum Zeitpunkt der erneuten Zuwiderhandlung noch gar nicht tilgungsreif war.
Keine Ausreden akzeptiert
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg akzeptierte keine Ausreden und entschied, dass der Verlust der Fahrerlaubnis durch grobe Fahrlässigkeit des Berufskraftfahrers verursacht wurde. Die Unkenntnis der Überliegefrist führe nicht zum Entfallen der groben Fahrlässigkeit. Der Fahrer habe deutlich vor Augen gehabt, dass ein weiterer Verkehrsverstoß den Verlust seiner Fahrerlaubnis bedeuten würde. Sein fehlendes Verständnis für das Punktesystem und sein Fehlverhalten wurden vom Gericht nicht akzeptiert.
Sperrzeit und Konsequenzen beim Arbeitslosengeld:
Die Agentur für Arbeit verhängte eine Sperrzeit(§ 159 SGB III) von vier Monaten für das ALG 1. Das LSG betonte, dass die Verletzung von Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag auch bei einem mündlichen Vertrag zur Kündigung und zum Verlust des Arbeitslosengeldes führen könne. Der Verlust der Fahrerlaubnis wurde als maßgeblicher Faktor angesehen, unabhängig davon, ob die letzte Fahrt eine Privatfahrt unter Zeitdruck war oder nicht.
Fazit:
Der Fall des Berufskraftfahrers zeigt, dass grobe Fahrlässigkeit bei Verkehrsverstößen nicht nur den Führerschein gefährden kann, sondern auch den Arbeitsplatz und das Arbeitslosengeld. Unkenntnis der Überliegefrist und fehlendes Verständnis für das Punktesystem werden vom Gericht nicht als Entschuldigung akzeptiert. Es liegt in der Verantwortung der Berufskraftfahrer, sich bewusst zu sein, dass Verkehrsverstöße ernsthafte Konsequenzen haben können und sie ihre Fahrerlaubnis und ihren Job durch rücksichtsloses Verhalten gefährden.