Gefahrenspirale auf der Raststätte Waldmohr
An einem Montagabend im Juli 2025 erhielt die Autobahnpolizei einen Zeugenhinweis auf einen alkoholisierten Lkw-Fahrer, der an der Raststätte Waldmohr auf der A6 seine Ruhezeit verbrachte. Bei der Kontrolle ergab der erste Atemalkoholtest einen Wert von 3,7 Promille– mehr als sechsmal so viel wie der erlaubte Höchstwert für Berufskraftfahrer. Um jeden Zweifel zu verhindern, beschlagnahmten die Beamten Führerschein und Fahrzeugpapiere.
Drei Tage im Rausch – drei Tage Blockade
Normalerweise hätte der Fahrer nach einer Nacht Pause nüchtern sein müssen. Doch auch am folgenden Tag zeigte das Messgerät einen Promillewert von über 3 ‰, und selbst am Mittwoch lag er immer noch bei rund 2,4 ‰ TAG24. Jeder erneute Test führte zur Verlängerung der Zwangspause – und so stand der Lkw tagelang blockiert auf dem Rastplatz, während die Polizei immer wieder anrückte.
Wenn der Chef nicht kommt
Solange der Fahrer seine Fahrtüchtigkeit nicht wiedererlangte, durften Polizei und Gesetz ihm das Lenken verbieten. Für die logistische Kette bedeutete das: Der Arbeitgeber musste den Lkw umorganisieren oder abholen lassen. In diesem Fall gestaltete sich die Bergung des 40-Tonners zur Chefsache – erst als der Unternehmer eine Abschlepp- oder Übernahmemöglichkeit organisierte, konnte der Betrieb wieder anlaufen.
Lehren für Berufskraftfahrer
Absolute Abstinenz: Berufskraftfahrer haben in Deutschland 0,0 ‰ – schon kleinste Mengen können zu schweren Konsequenzen führen.
Frühzeitige Kommunikation: Meldet der eigene Körper den ersten Alkoholrest an, ist es Pflicht, Arbeitgeber und Disponent direkt zu informieren.
Selbstkontrolle: Ein privates Atemalkoholgerät im Cockpit kann helfen, kritische Werte schon vor der Fahrt zu erkennen.

Fazit:
Dieser Vorfall zeigt eindrücklich, wie schnell einmaliger Alkoholgenuss nicht nur die eigene Fahrtüchtigkeit, sondern gleich den gesamten Logistikablauf lahmlegen kann. Disziplin, Transparenz und verlässliche Abläufe bei Ruhezeiten sind unerlässlich, um Sicherheit im Straßenverkehr und Geschäftskontinuität zu gewährleisten.