StartseiteBerufskraftfahrerHaftung bei der Ladungssicherung: Wer trägt die Verantwortung?

Haftung bei der Ladungssicherung: Wer trägt die Verantwortung?

Jeder Lkw-Fahrer/in ist sich der enormen Bedeutung bewusst, die der ordnungsgemäßen Ladungssicherung zukommt. Schließlich ist das Ziel, dass die Fracht sicher und ohne Zwischenfälle ihren Bestimmungsort erreicht. Deswegen existieren zahlreiche rechtliche Vorschriften und technische Regelungen, die dies gewährleisten sollen.

Sicherheitsvorschriften und Verantwortlichkeiten bei der Ladungssicherung: DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge und § 22 StVO im Fokus

Die ordnungsgemäße Ladungssicherung wird in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge von den Berufsgenossenschaften geregelt. Gemäß § 37, Absatz 4 dieser Vorschrift wird gefordert, dass die Ladung so verstaut und bei Bedarf gesichert werden muss, dass unter normalen Verkehrsbedingungen keine Gefahr für Personen entsteht. Da die Ladung in der Regel auf öffentlichen Straßen transportiert wird, kommt auch § 22 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Tragen. Dieser besagt, dass die Ladung so verstaut und gesichert sein muss, dass selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung keine Verschiebungen, Umfallen, Rollen, Herabfallen oder unnötige Lärmentwicklung entstehen kann. Es wird nicht explizit vorgegeben, wie die Ladung zu sichern ist, sondern es wird auf die „anerkannten Regeln der Technik“ verwiesen, wobei vor allem die Richtlinienreihe VDI 2700 zu nennen ist. § 22 StVO richtet sich an alle Beteiligten am Transport, ohne einen bestimmten Adressatenkreis festzulegen.

Absender, Verlader, Fahrzeughalter und Frachtführer: Verantwortlichkeiten und Aufgaben beim Transport

Die Aufgaben des Absenders, Verladers, Fahrzeughalters und Frachtführers sind durch den Transport von Gütern von großer Bedeutung. Das Handelsgesetzbuch (HGB) legt die spezifischen Anforderungen und Verantwortlichkeiten für jeden dieser Beteiligten fest.

Gemäß den Bestimmungen des HGB ist es die Verantwortung des Absenders, die Ware transportfähig zu verpacken, um Schäden während des Transports zu vermeiden. Zudem ist der Absender dafür verantwortlich, das Ladegut zu verladen und ordnungsgemäß zu sichern, um Verschiebungen, Umfallen und Herabfallen während des Transports zu verhindern. Schließlich obliegt es dem Absender, die Ware beim Empfänger zu entladen. In vielen Fällen beauftragt der Absender jedoch einen Frachtführer mit dem Transport, da er keine eigenen Fahrzeuge besitzt. In solchen Fällen sollte unbedingt vertraglich festgelegt werden, wer für den Entladevorgang beim Empfänger zuständig ist.

Der Verlader handelt im Auftrag des Absenders und ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Ladungssicherung. Er organisiert und gewährleistet die Ladungssicherung im Betrieb, indem er unter anderem Hilfsmittel zur Ladungssicherung beschafft und Verladeanweisungen erstellt. Vor Fahrtantritt ist es seine Aufgabe, die ordnungsgemäße Ladungssicherung durch das Ladepersonal zu kontrollieren und zu dokumentieren.

Der Fahrzeughalter trägt die Verantwortung für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs und den ordnungsgemäßen Betrieb. Er ist dafür zuständig, die Fahrerlaubnis und Qualifikationsnachweise der Fahrzeugführer regelmäßig zu überprüfen. Zudem stellt er sicher, dass das Fahrzeug geeignet ist und über die erforderlichen Ladungssicherungshilfsmittel verfügt. Die regelmäßige Überprüfung der Fahrzeugkomponenten, wie des Fahrzeugaufbaus und des Anhängers, gehört ebenfalls zu seinen Aufgaben.

Der Frachtführer, oft in Form einer Spedition, ist für den gewerblichen Güterverkehr zuständig. Es liegt in seiner Verantwortung, sicherzustellen, dass das geeignete Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt an der vereinbarten Beladestelle bereitsteht, um die vereinbarte Lieferfrist einzuhalten. Der Frachtführer ist auch dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug eine ordnungsgemäße Ladungssicherung und Lastverteilung aufweist, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Das Fahrzeug darf weder in seiner Stabilität noch in seinen Lenk- und Bremsfähigkeiten beeinträchtigt sein, und die zulässigen Maße und Gewichte dürfen nicht überschritten werden.

MODUL 5: LADUNGSSICHERUNG FÜR MAXIMALE SICHERHEIT

In diesem Modul steht die Gewährleistung der eigenen Ladungssicherheit im Fokus. Wir behandeln sowohl schwerwiegende Unfälle im Zusammenhang mit mangelnder Ladungssicherung als auch die Sicherheit der Fahrgäste.

Unsere Themen umfassen:

  1. Wichtigkeit der Ladungssicherung: Erfahren Sie, warum eine ordnungsgemäße Ladungssicherung von entscheidender Bedeutung ist, um Unfälle und Schäden während des Transports zu vermeiden.

  2. Unfallbeispiele: Wir analysieren beispielhafte Unfälle, bei denen eine unzureichende Ladungssicherung zu schwerwiegenden Konsequenzen führte. Durch das Studium dieser Fälle können Sie die potenziellen Risiken besser verstehen und geeignete Vorkehrungen treffen.

  3. Fahrgastsicherheit: Neben der Ladungssicherheit ist auch die Sicherheit der Fahrgäste von großer Bedeutung. Wir betrachten die verschiedenen Aspekte, die bei der Beförderung von Personen zu berücksichtigen sind, und geben Ihnen praktische Tipps, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten.

Nehme an Modul 5 teil und verbessern die Ladungssicherheit für maximale Sicherheit auf der Straße.

Priorität: Sicherheit vor übertriebener Sparsamkeit!

Die Sicherheit der Ladungssicherung geht stets vor übertriebener Sparsamkeit. Zurrgurte, die abgenutzt und nicht mehr einsatzbereit sind, stellen eine erhebliche Gefahr für alle Beteiligten dar. Um sicherzustellen, dass Zurrgurte noch den erforderlichen Anforderungen entsprechen, müssen sie regelmäßig auf Verschleiß und Beschädigungen überprüft werden.

Kriterien für die Ablegereife von Zurrgurten umfassen unter anderem Einschnitte größer als 10 % an der Webkante, beschädigte Nähte, fehlende Kennzeichnungsetiketten sowie deutliche Verformungen an Ratsche oder Verbindungselementen. Vor jedem Einsatz ist es die Aufgabe des Fahrzeugführers, die Zurrgurte einer gründlichen Sichtprüfung zu unterziehen, um offensichtliche Mängel frühzeitig zu erkennen.

Leider kommt es vor, dass beschädigte Zurrgurte trotz ihrer Ablegereife weiterhin verwendet werden, um neue, noch verpackte Gurte zu schonen. Diese Art von Sparsamkeit kann jedoch schwerwiegende Folgen haben. Ein eingeschnittener oder beschädigter Gurt kann unter Belastung reißen und zur Folge haben, dass die Ladung herunterfällt und den Fahrzeugführer oder andere Personen verletzt.

Ladungssicherung im LKW mit Zurrgurte
Rechtsprechung und Verantwortung des Fahrzeugführers

Aufteilung der Verantwortung: Fahrzeugführer und Verlader

Die alleinige Verantwortung für die Ladungssicherung auf den Fahrzeugführer zu übertragen, ist nicht rechtens. Trotzdem kommt es in der Praxis vor, dass Verlader den Fahrzeugführer dazu auffordern, entsprechende Schriftstücke zu unterschreiben. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat jedoch entschieden, dass sowohl der Fahrzeugführer als auch der Verlader für das verkehrssichere Verstauen der Ladung gemäß § 22 StVO verantwortlich sind (Beschluss vom 27.12.1982, Aktenzeichen 1 Ss 858/82). Der Fahrzeugführer trägt zwar eine Verantwortung, ist aber nicht alleinig dafür zuständig.

Kontrollpflicht des Fahrzeugführers

In einem Fall, bei dem eine Transportfirma eine Presse transportierte, verließ sich der Fahrzeugführer auf die Ladungssicherungsmaßnahmen des Verlade Meisters, ohne diese selbst zu kontrollieren. Als die Zurrgurte im Verkehrskreisel rissen, stürzte die Presse vom Auflieger und wurde erheblich beschädigt. Die Kaskoversicherung weigerte sich, den Schaden zu regulieren, da grobe Fahrlässigkeit vorlag. Die Transportfirma klagte daraufhin gegen die Versicherung. Das Oberlandesgericht Saarbrücken stellte fest, dass der Fahrzeugführer für die sachgemäße Verladung verantwortlich ist und sich vor Fahrtantritt davon überzeugen muss. Selbst die Tatsache, dass der Verlade Meister regelmäßig ähnliche Gegenstände verlädt, entbindet den Fahrzeugführer nicht von seiner Pflicht zur Ladungssicherung. In manchen Fällen muss er sogar eigenständig überprüfen, ob die Ladungssicherung ausreichend ist.

Verschulden des Fahrzeugführers beim Holztransport

Bei einer Autobahnkontrolle wurde festgestellt, dass das zulässige Gesamtgewicht eines Holztransports um 10.040 kg oder 25 % überschritten war. Das Oberlandesgericht Thüringen entschied, dass der Fahrzeugführer, der bereits über ein Jahr in der Holzbranche tätig war, die Überladung bei sorgfältiger Prüfung der regelmäßig im Fahrzeug befindlichen Transportpapiere und der Ladung selbst hätte feststellen müssen (Beschluss vom 28.09.2005, Az.: 1 Ss 136/05).

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(bitte immer darauf achten, dass zwischen dem letzten und vorletzten Modul mindestens 6 Monate liegen)

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