Bereits seit dem 1. September 2009 gilt für Fahrschulen die Pflicht, im Rahmen der Durchführung von Schulungen nach dem BKrFQG, muss eine staatliche Anerkennung vorhanden sein. Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 über die Qualifikation und Prüfung sowie Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer den Mitgliedsstaaten vorgeschrieben, dass zumindest gemeinsame Mindestanforderung an Fahrschulunterricht und praktisches Training festzulegen sind.
Jetzt sind über 10 Jahre vergangen und wir gehen in die nächste BKrFQG Gesetzes-Änderung. Seit dem 02.12.2022 müssen Fahrschulen / Weiterbildungsstätten staatlich anerkannt sein, um Weiterbildungen für Module 95 anbieten zu können.
Als Berufskraftfahrer muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Weiterbildungsstätte staatlich anerkannt ist, um die Module 95 zu absolvieren. Seit dem 2.12.2022 gibt es keine Zertifikate in Papierform mehr, diese werden jetzt direkt an die Behörde KBA gesendet und die Behörde aktualisiert den Führerschein.
Zertifikate in Papierform haben seit dem 2.12.2022 keine Gültigkeit mehr, darauf muss unbedingt geachtet werden.
Die Quaabo ist staatlich anerkannt und seit Jahren führend in der Weiterbildung für LKW-Fahrer oder Busfahrer.
Weiterbildungsstätten, die nicht staatlich anerkannt sind, müssen bis zu 20 000 € Geldstrafe bezahlen, wenn die Grundqualifikation & Weiterbildung der Berufskraftfahrer weiter anbietet.
Den Kraftfahrern büßt die gleiche Geldstrafe, wenn die Arbeit ohne die aktuelle Weiterbildung ausgeübt wird. (zum Bußgeldkatalog)